Wichtige Patienteninformation zur Umsetzung:1. Voraussetzung ist die in der Praxis eingelesene Versichertenkarte, nur dann Ausstellung e-Rezept und Rezeptbestellungen möglich2. Abholung der Medikamente in der Apotheke ist nur mit der Versichertenkarte möglich (vom e-Rezept ausgenommen sind alle Privatrezepte, BTM-Rezepte, Verbandstoffe, Blutzuckerteststreifen, Nadeln und andere Hilfsmittel) Hier erfolgt übergangsweise noch die Verordnung auf ein normales Rezept3. kein ausgedrucktes Rezept mehr, Chipkarte oder eine installierte App auf ihrem Smartphone ist in der Apotheke der „Schlüssel“ zur Rezepterkennung und damit zur Aushändigung der verordneten Medikamente
Achtung: Seit Einführung des e-Rezeptes dürfen wir mittels
elektronischer Signatur ihre Medikamente zum Abholen in der Apotheke nur
freischalten, wenn die Chipkarte für das jeweilige Quartal eingelesen
ist.Dies gilt nicht für Betäubungsmittel, Privatrezepte, Heil-
und Hilfsmittelrezepte, diese müssen sie weiterhin in der Praxis abholen.
Achtung: Zum Abholen Ihrer Medikamente in der Apotheke benötigen Sie
auch Ihre Chipkarte!!